XXL-Landtag verhindern

XXL-Landtag verhindern

„Das Echo ist positiv, aber landesweit 770.000 gültige Unterschriften zu sammeln, ist schon eine echte Herausforderung“, sagen die beiden FDP-Landtagsabgeordneten Julia Goll (Waiblingen) und Jochen Haußmann (Kernen) zum bisherigen Verlauf der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“. Im Gegensatz zum Stimmungsbild, beispielsweise an den Ständen der FDP, wo zusammen mit weiteren Helferinnen und Helfern - in Kernen mit Jochen Haußmann und in Waiblingen mit Julia Goll gesammelt wurde, ist ein Zwischenstand zum Eingang an „Eintragungsblättern“(Juristendeutsch) nicht möglich. Denn die werden auch bei den Städten und Gemeinden gesammelt. Allerdings haben Julia Goll und Jochen Haußmann Rückmeldungen, dass es in manchen Kommunen noch Verbesserungsbedarf bei den Abläufen gibt. Ungeachtet dessen bietet die FDP Rems-Murr zusätzlich zur amtlichen Sammlung an, dass „ab sofort die Eintragungsblätter auch bei unserer FDP-Kreisgeschäftsstelle in Weinstadt-Endersbach, Werkstraße 24 ausgefüllt abgegeben werden können. „Wir bitten allerdings um telefonische Voranmeldung unter Telefon 07151 502 869-7, wenn das Blatt persönlich abgegeben wird. Das ausgefüllte Eintragungsblatt kann aber auch einfach im dortigen Briefkasten eingeworfen werden oder mit der Post geschickt werden.“ Das Formular ist auf der Internetseite der FDP-Rems-Murr zu finden.

Ihre Stimme abgeben, können alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren. „Dafür gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten“, sagen Julia Goll und Jochen Haußmann oder amtlich formuliert: „Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.“ Die amtliche Sammlung läuft in den Rathäusern bis Dienstag, 10. Dezember 2024, zu den üblichen Öffnungszeiten. „Die jeweiligen Rathausverwaltungen haben dazu eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht“, sagt Jochen Haußmann, der schon praktische Erfahrung mit dem Sammelsystem hat: „In Kernen ist die Eintragungsliste auf dem Bürgeramt in Rommelshausen oder in Stetten auf der Verwaltungsstelle zu finden.“

Wie der Name sagt, ist es eine Liste, in die die erforderlichen Angaben einzutragen sind und die auch nur von den Ortsansässigen ausgefüllt werden kann. „Waiblinger, die in der Mittagspause vom auswärtigen Arbeitsplatz schnell zum dortigen Rathaus gehen wollen, kommen nicht weiter“, sagt Julia Goll aufgrund der Rückmeldungen von der Basis. Es gibt aber für (FDP oder andere) alle Unterstützer des Volksbegehrens die Möglichkeit einer „freien Sammlung“, also beispielsweise an Informationsständen auf Marktplätzen. Diese Möglichkeit zur freien Sammlung besteht bis 10. Februar 2025. Die Frist endet eigentlich erst am 11. Februar, aber bis dahin müssen die Eintragungsblätter bei der jeweiligen Wohngemeinde der Unterstützenden zur Verifizierung sein.

„Die FDP Rems-Murr, beziehungsweise deren Ortsverbände, werden für die freie Sammlung noch Angebote in öffentlichen Räumen machen“, sagt Jochen Haußmann als Kreisvorsitzender. Aber der nächste Schritt ist jetzt, die FDP-Geschäftsstelle als Abgabeort zu nutzen. Diese befindet sich in der Werkstraße 24 in Weinstadt-Endersbach. Hier kann das Eintragungsblatt persönlich abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, es mit der Post zu senden. Allerdings sind die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, damit das Eintragungsblatt gültig ist.

Denkbar, so die beiden Abgeordneten, ist folgender Ablauf:

Herunterladen des Eintragungsblattes

  • Ausfüllen der erforderlichen Angaben auf Seite 1

 

Dabei ist zu beachten:

  • Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.
  • Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden.
  • Das Eintragungsblatt muss an der Sammelstelle im Original vorliegen. Kopien, Faxe oder Mails sind nicht zulässig.

 

Das Formular muss also ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden, bevor es an die FDP-Geschäftsstelle geht. Am besten mit blauem oder andersfarbigem Kugelschreiber: „Leichter können wir es nicht machen, sich am Volksbegehren gegen einen XXL-Landtag zu beteiligen“, sagen Julia Goll und Jochen Haußmann. Das Projekt soll verhindern, dass der Landtag unnötig aufgebläht wird, weil das immense zusätzliche Kosten ohne Zugewinn an Demokratie verursachen könnte: Das könne durch Überhang- und Ausgleichsmandate passieren. Das Gegenmittel: Die Verkleinerung (der Landtagswahl) des Landtags auf insgesamt 38 Wahlkreise und 68 Sitze (statt bisher 120). „Wenn wir für den Bundestag mit zwei Wahlkreisen im Rems-Murr-Kreis auskommen, um die Wählerinnen und Wähler im Sinne einer Graswurzeldemokratie zu repräsentieren, dann trifft das ganz sicher auch auf den Landtag zu“, sind sich Jochen Haußmann und seine Kollegin Julia Goll einig und schätzen, „dass es die Bürgerinnen und Bürger auch so sehen.“