Grundsteuerdesaster ist voll durch das Land zu verantworten

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Das Grundsteuer-Desaster im Rems-Murr-Kreis und im Land, das jetzt immer deutlicher wird, ist absehbar gewesen. Davor habe ich schon im Juni 2023 gewarnt und sehe mich jetzt durch die Entwicklung in meiner damaligen Einschätzung bestätigt. In Baden-Württemberg wirkt sich die Reform besonders drastisch aus, weil hier eine dilettantische Eigenfassung aufgelegt wurde. Nach Erlass der Bescheide ist für viele Grundstücks- und Eigenheimbesitzer das Grundsteuerdebakel offensichtlich geworden. Sie spüren am eigenen Leib, was das grün-schwarze Bodenwertmodell für sie bedeutet. Oftmals ist eine Vervielfachung der Steuerbelastung eingetreten. Jetzt wird nach Schuldigen gesucht, und häufig mit dem Finger auf die Kommunen gezeigt.

Gemeinderäte und Bürgermeister sollen jetzt ausbaden, was die Landesregierung mit ihrem deutschlandweit einzigartigen Modell verbockt hat. Aber dass, anders als in Bayern, allein der angebliche Bodenwert herangezogen wird und dass das Gebäude bei der Besteuerung außer Acht gelassen wird, haben nicht die Gemeinden zu verantworten, sondern ganz allein die grün-schwarze Landesregierung. Die in die Höhe geschossenen Grundsteuerlasten sind durch diese alleinige Orientierung der seit 1. Januar gültigen neuen Grundsteuer am Bodenrichtwert bedingt. Ein altes, kleines Haus mit großem Garten wird dadurch höher besteuert als eine neue Villa mit kleinem Garten, auch wenn der große Garten für eine weitere Bebauung überhaupt nicht nutzbar wäre. Diese Grundsteuer verteuert nicht nur den Eigenheimbesitz, sondern auch das Wohnen in Ein- und Zweifamilienhäusern weiter. Denn auch Mieter leiden unter den immensen Mehrkosten, da die Grundsteuer auf sie umgelegt werden kann. Mir scheint es so, als käme es den Grünen in der Landesregierung gerade recht, dass es unattraktiv wird, ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu besitzen oder zu bewohnen.

Baden-Württemberg geht damit einen Sonderweg – als einziges Bundesland in ganz Deutschland. Und es rächt sich bitter, dass die grün-schwarze Landesregierung auf eine Härtefallklausel und auch auf eine Ombudsstelle verzichtet hat.

Ich begrüße, dass sich die Medien jetzt dieses Themas annehmen. Wenn die Redaktion der Rems-Murr-Rundschau ankündigt, dass sie Grundsteuerbescheide sammele, um beurteilen zu können, was da schiefgelaufen ist, dann ist das quasi eine kleine Volksabstimmung, über welche der Regierung ihre verkorkste Reform auf die Füße fällt. Dass Ministerpräsident Kretschmann inzwischen eine Novellierung des Grundsteuergesetzes in Aussicht stellt, ist ein überfälliger Schritt, auf den die FDP/DVP Fraktion seit der ersten Vorstellung der grün-schwarzen Grundsteuer für Baden-Württemberg auf allen Ebenen drängt. Allerdings will der MP dies erst einmal zurückstellen.

Aktuell bleibt nur der Weg, über ein Gutachten, um nachzuweisen, dass das Grundstück tatsächlich einen niedrigeren Wert hat. Knackpunkt ist hier allerdings, dass das nur berücksichtigt wird, wenn der nachgewiesene Wert über 30 Prozent unter dem vom Finanzamt berechneten Wert liegt. Ich kann nur dazu raten, sich mit dem örtlichen Gutachterausschuss in Verbindung zu setzen, um möglichst eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Gutachtens zu erhalten. Jedenfalls muss die grundsätzliche Vorgehensweise beim sogenannten Bodenwertmodell, also auch die Frage nach den Kosten der Gutachten, welche die Steuerzahler derzeit selbst im Erfolgsfall tragen müssen, auf den Prüfstand.